Allgemeine Geschäftsbedingungen

Henk Schram Meubelen B.V., bei der IHK Gooi-, Eem- en Flevoland unter der Nr. 39063438 hinterlegt.

 


1.    Allgemeine Bedingungen

1.1    Unter HSM wird verstanden: Henk Schram Meubelen B.V., mit Sitz und Geschäftsstelle in Almere.

1.2     Unter Käufer wird verstanden: Derjenige, dem HSM ein Angebot unterbreitet hat und/oder mit dem HSM einen Vertrag im Rahmen des Verkaufs und der Lieferung beweglicher Sachen geschlossen hat.

1.3     Diese allgemeinen Bedingungen bilden einen Teil aller Angebote und Verträge von HSM im Rahmen des Verkaufs und der Lieferung von Sachen.

1.4     Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, sofern diese von den Parteien ausdrücklich vereinbart worden sind.

1.5     Die Anwendbarkeit allgemeiner (Einkaufs)bedingungen des Käufers wird ausdrücklich abgelehnt.

1.6     Alle Offerten und/oder Angebote sind unverbindlich und sind 30 Tage gültig, dies zu rechnen ab dem Datum der Offerte und/oder des Angebots.

1.7     Wenn sich erweist, dass eine Bestimmung aus den allgemeinen Bedingungen nichtig ist oder für nichtig erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unberührt. In den Bestimmungen wird die nichtige bzw. für nichtig erklärte Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem von den Parteien beabsichtigten Zweck so viel wie möglich entspricht.

 

2.     Zu Stande kommen

2.1     Ein Vertrag kommt zu Stande, nachdem HSM diesen schriftlich bestätigt hat, oder durch die Unterzeichnung eines Auftrags-/Bestellformulars.

2.2     Wenn HSM einen Auftrag bestätigt, gilt diese Bestätigung als korrekt und vollständig, es sei denn, dass der Käufer innerhalb 5 Tagen auf schriftlichem Wege diesbezüglich Einwände einlegt.

 

3.     Preise und Zahlung

3.1    Die von HSM angegebenen Bruttopreise gelten für die Lieferung ab Lager, zzgl. MwSt. und staatlichen Abgaben, und zzgl. Versand-, Transport-, Export-, Versicherungs-, Lade-, Verpackungs- und Verwaltungskosten, es sei denn, dass ausdrücklich etwas Anderes vereinbart worden ist.

3.2     Die in den Katalogen oder sonst wie kenntlich gemachten Preise binden HSM nicht.

3.3     Nachdem der Vertrag zu Stande gekommen ist, ist HSM berechtigt, die vereinbarten Preise zu erhöhen, wenn zwischenzeitlich Erhöhungen des Frachttarifs, des Zolltarifs, eine Erhöhung der MwSt. oder des Selbstkostenpreises von mehr als 5% durchgeführt wird.

3.4     Der Käufer wird Rechnungen innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum begleichen, es sei denn, dass etwas Anderes vereinbart worden ist. Der Käufer ist nicht zur Verrechnung oder dem Aufschub einer Zahlung berechtigt.

3.5     Bei Nichttätigung der Zahlung innerhalb der vereinbarten Frist ist der Käufer von Rechts wegen in Verzug. Der Käufer ist sodann verpflichtet, bezüglich des geschuldeten Betrags Zinsen in Höhe von 1,5% pro Monat oder Teil dieses Monats zu zahlen.

3.6     Wenn der Käufer bezüglich der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verbindlichkeiten säumig oder diesbezüglich in Verzug ist, hat HSM zugleich Anspruch auf vollständige Vergütung der außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten. Diese Kosten werden anhand des Inkassotarifs der niederländischen Anwaltskammer berechnet, dies unbeschadet des Rechts von HSM, die vollständige Kostenvergütung zu fordern, wenn diese Kosten höher ausfallen.

 

4.     Lieferung und Risiko

4.1     Von HSM zu liefernde Sachen gehen ab dem Zeitpunkt der Ablieferung auf Rechnung und Risiko des Käufers. Als Ort der Ablieferung gilt das Lager von HSM, es sei denn, dass etwas Anderes vereinbart worden ist.

4.2     Angegebene Lieferfristen sind nur indikativer Art. Bei einer angegebenen Lieferfrist handelt es sich denn auch niemals um eine Endfrist. HSM ist berechtigt, die Sachen in Teilen zu liefern und hat das Recht, Teillieferungen auch getrennt in Rechnung zu stellen.

 

5.     Beschwerden und Rücksendungen

5.1     Der Käufer hat HSM über Beschwerden im Rahmen der gelieferten Sachen innerhalb 5 Werktagen nach der Lieferung auf schriftlichem Wege zu informieren, dies mit einer deutlichen Umschreibung der Beschwerde. Bei einer Überschreitung dieser Frist wird jeglicher Anspruch gegenüber HSM in Bezug auf Mängel hinfällig. Abweichungen bezüglich Farbe, Gewicht und Größe von weniger als 10% , natürliche Farben, Linien, Unebenheiten, Dellen und Haarrisse im Holz u.Ä. können niemals Anlass zu gleich welcher Beschwerde geben.

5.2     Im Falle von Beschwerden im Rahmen gelieferter Kolli und des diesbezüglichen Zustands müssen diese auf dem Frachtbrief vermerkt oder HSM sofort auf schriftlichem Wege gemeldet werden. Anderenfalls wird jede Beschwerde hinfällig.

5.3     Sachen, die ohne Zustimmung zurückgeschickt werden, werden abgelehnt. Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Risiko des Käufers.

 

6.     Eigentumsvorbehalt

6.1     Alle von HSM gelieferten Sachen bleiben Eigentum von HSM, bis der Käufer alle Verbindlichkeiten aus dem mit HSM geschlossenen Vertrag erfüllt hat. Das vorbehaltene Eigentum gilt auch für Forderungen, die HSM auf Grund der Nichterfüllung des Käufers in Bezug auf eine oder mehrere Verbindlichkeiten aus dem Vertrag, sowie bezüglich Verbindlichkeiten auf Grund von Schadenersatz erheben sollte.

6.2     Der Käufer ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen mit der entsprechenden Sorgfalt aufzubewahren und hinreichend zu versichern.

6.3     Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen mit Beschlag belegen, oder aber Rechte daran begründen möchten oder geltend machen, oder über den Käufer der Konkurs verhängt oder Zahlungsaufschub gewährt wird, wird der Käufer HSM davon so schnell wie möglich in Kenntnis setzen.

 

7.    Modelle und Abbildungen

7.1     Die im Katalog/dem Angebot/der Anzeige/den Preislisten aufgenommenen Modelle, Abbildungen, Zahlen, Maße, Gewichte oder Umschreibungen verstehen sich nur andeutungsweise. Auch wenn dem Käufer ein Probemodell gezeigt wird, wird davon ausgegangen, dass es sich hierbei nur um ein mit der zu liefernden Sache annähernd übereinstimmendes Modell handelt, es sei denn, dass ausdrücklich vereinbart wird, dass die zu liefernde Sache damit völlig übereinstimmen wird.

7.2     Die von HSM auf Ersuchen des Käufers zugeschickten Probemodelle können nicht zurückgeschickt werden. Die zugeschickten Probemodelle werden dem Käufer vollständig und zum üblichen Katalogwert in Rechnung gestellt.

 

8.     Geistiges Eigentum

8.1     Alle von HSM bereitgestellten Broschüren, Kataloge, Preislisten, Dokumente und andere Materialien und/oder (elektronische) Dateien bleiben Eigentum von HSM, dies ungeachtet dessen, ob sie dem Käufer oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Diese sind ausschließlich zur Benutzung durch den Käufer bestimmt und dürfen ohne vorhergehende Zustimmung von HSM nicht von ihnen vervielfältigt, veröffentlicht oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden, es sei denn, dass sich aus der Art der bereitgestellten Unterlagen etwas Anderes ergibt.

8.2     Alle Rechte geistigen oder industriellen Eigentums bezüglich aller - auf Grund eines Vertrags oder nicht - von HSM hergestellten oder zu liefernden Sachen stehen ausschließlich HSM zu.

 

9.     Annullierung

9.1     Wenn der Käufer einen Liefervertrag mit HSM annullieren möchte, werden dem Käufer 10% des vereinbarten Preises einschließlich MwSt. als Annullierungskosten in Rechnung gestellt.

9.2     Die Annullierung hat immer mittels eines eingeschriebenen Briefes zu erfolgen. Sachen, die nicht sofort geliefert werden können, sind automatisch im Lieferrückstand. Wenn diese Sachen nicht innerhalb 2 Monaten nach dem vereinbarten Lieferdatum geliefert worden sind, wird der Käufer spätestens 3 Wochen nach dem Eingang der Bestellung von HSM darüber informiert. In diesem Fall kann der Käufer die Bestellung kostenlos rückgängig machen.

 

10.     Garantie

10.1     Für gelieferte Sachen werden in Bezug auf Fabrikationsfehler 12 Monate Garantie gewährt, dies unterliegt der Beurteilung durch den Fabrikant.

10.2     Die Garantie beschränkt sich auf Fabrikationsfehler, hierunter fällt nicht der Schaden auf Grund von Verschleiß, zweckwidriger/zweckwidrigem, unsorgfältiger/unsorgfältigem bzw. unfachmännischer/unfachmännischem Gebrauch, Pflege, Lagerung oder Transport. Garantie wird ausschließlich für Lieferungen an Käufer innerhalb der EU gewährt. Die Garantie wird bei Bearbeitungen, Änderungen, Montageveränderungen oder Reparaturen am gelieferten Objekt/oder des gelieferten Objekts durch einen Dritten, beim Gebrauch zu einem anderen, als in der Gebrauchsanweisung angegebenen Zweck, bei Nichtbefolgung der Gebrauchsanweisung oder bei schlechter Wartung hinfällig.

10.3     Für Fabrikationsfehler gilt, dass der Fabrikant ein Garantieclaim beurteilen wird. Wenn der Fabrikant ein Garantieclaim ablehnt, hat sich HSM daran zu halten und schuldet dem Käufer nichts.

10.4     Wenn der Käufer seine Verbindlichkeiten auf Grund des Vertrags nicht (vollständig) erfüllt hat, ist eine Berufung auf die Garantieregelung ausgeschlossen.

 

11.     Haftung

11.1     HSM haftet für keinerlei Unzulänglichkeit bezüglich der auf Grund eines Angebots und/oder Vertrags gelieferten Sache, es sei denn, dass sie auf Vorsatz oder schweres Verschulden von HSM zurückzuführen ist.

11.2     HSM haftet niemals für indirekten Schaden, dies einschließlich (aber nicht beschränkt auf): Folgeschaden, Gewinnausfall, verpasste Einsparungen und Schaden durch Betriebsstockung.

11.3     Die Gesamthaftung für direkten Schaden wird sich auf niemals mehr als höchstens den Nettorechnungsbetrag belaufen, der mit der Lieferung von Sachen einhergegangen ist, auf die sich die schadenverursachende Tatsache bezieht.

11.4     Für die Zusprechung gleich welchen Rechts auf Schadenersatz wird jederzeit vorausgesetzt, dass der Käufer HSM so schnell wie möglich nach dem Entstehen des Schadens hiervon schriftlich in Kenntnis gesetzt hat.

11.5     HSM haftet nicht für Schaden, der sich aus einem verkehrten oder unfachmännischen Gebrauch der Sache oder einem anderen, als dem angegebenen Gebrauch der Sache, oder aus deren zweckwidrigem Gebrauch ergibt.

 

12.     Höhere Gewalt

12.1     Die Parteien sind nicht verpflichtet, ihre Verbindlichkeit(en) zu erfüllen, weder wenn sie auf Grund eines Umstands daran gehindert werden, der nicht auf schweres Verschulden oder Vorsatz von Seiten der Partei zurückzuführen ist, die sich darauf beruft, noch wenn ein Rechtsgeschäft im Rahmen des Gesetzes oder eine im Verkehr herrschende Auffassung auf sie anwendbar ist.

12.2     Unter höherer Gewalt wird in diesen allgemeinen Bedingungen auf jeden Fall verstanden: alle von außen kommenden Ursachen, vorausgesehen oder nicht vorausgesehen, auf die HSM keinen Einfluss nehmen kann, aber auf Grund derer HSM nicht im Stande ist, ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen. Arbeitsstreiks im Betrieb von HSM, Poststreiks, Verkehrsstockungen, Staus, Diebstahl, Brand, Exportbehinderungen, Stromstörungen und Stockung im Rahmen der Lieferung durch Zulieferer sind auf jeden Fall darin inbegriffen.

 

13.    Lösung

13.1     HSM kann den Vertrag ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Vermittlung durch schriftliche Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung ganz oder zum Teil lösen im Falle von: höherer Gewalt, wenn der Käufer trotz einer Inverzugsetzung bezüglich der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten zurechenbar versagt, dem Käufer vorläufig oder nicht Zahlungsaufschub gewährt wird, wenn bezüglich des Käufers der Konkurs beantragt wird oder wenn sein Unternehmen liquidiert oder beendet wird. HSM ist sodann zu keinerlei Schadenersatz verpflichtet.

13.2     Bei der Lösung des Vertrags sind alle vom Käufer gegenüber HSM zu tätigenden Zahlungen sofort und ganz einforderbar.

 

14.     Differenzen und anwendbares Recht

14.1     Auf alle Verträge zwischen HSM und dem Käufer findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Alle Differenzen, die zwischen dem Käufer und HSM im Rahmen des Vertrags entstehen sollten, werden ausschließlich vom zuständigen Richter in Zwolle-Lelystad geschlichtet.

 


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